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- 13 Nov
tobler – Info für Vermieter und Mieter
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Bei einem Mehrfamilienhäusern ist es verboten, die Tür zu verschließen.
Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-13 S 127/12).
Denn im Notfall kann eine verschlossene Haustür für die Hausbewohner zur Falle werden.
Eine verschlossene Haustür behindert den Fluchtweg und kann die Bewohner in Gefahr bringen, wenn sie den Schlüssel nicht gleich zur Hand haben. Der Schutz von Leben und Gesundheit ist wichtiger als das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner.
Link zum Urteil:
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7428155